Ein Kauf bei "Tennis-Art"...

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  • Poppey
    antwortet
    Ist die Alte blöd

    Hoppala, was haben wir denn da
    Man achte mal auf die Inhaber der Domain:

    Administrativer Ansprechpartner : Daniel Streuber

    Technischer Ansprechpartner: Hostmaster Art Domains
    Hostmaster Art Domains
    Adresse: Angela KnuthMendelssohnstr. 39
    PLZ: 06844
    Ort: Dessau-Roßlau
    Land: DE
    Telefon: +491805963951437
    Telefax: +491805783424189
    E-Mail: behalt ich noch für mich

    Jetzt ist sie reif...
    Gruß Poppey
    Zuletzt geändert von Poppey; 13.02.2011, 01:53.

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  • Poppey
    antwortet
    hab ihn schon

    SBS – Sport und Besaitungsservice
    Daniel Streuber
    Alexandrastraße 16
    D - 06844 Dessau-Roßlau

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  • Poppey
    antwortet
    Ist dir was aufgefallen ? Wie heißt der Ebayer denn, dann kann ich mal nachhorchen.
    Gruß Poppey

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  • cprmuenchen
    antwortet
    frage, habt ihr nicht den eindruck, das es wieder einen neuen ebayhändler mit selben produkten auch aus dessau gibt? zufall? wie sind eure erfahrungen?

    lg

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  • Poppey
    antwortet
    Insolvenzverfahren

    So, nachdem die Zwangsvollstreckung meinerseits auch fruchtlos war, da die Dame ja im September 2010 schon die Finger gehoben hat, ist nun ein Insolvenzverfahren gegen Frau Knuth eröffnet worden.
    Mal sehn was hierbei rauskommt. Ansonsten gilt mein Titel 30 Jahre und ich kann in 3 Jahren wieder auf Abgabe der eidestattlichen Versicherung pochen, es sei denn sie hat bis dahin wieder Kohle und kann meine Vorderung bezahlen
    Mal sehn was wird.
    Gruß Poppey

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  • miyaru
    antwortet
    Zwangsvollstreckung

    Hallo,

    ich habe vorgestern vorgestern auch die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Wird wohl auch nichts bei rauskommen....

    Ich wäre auch interessiert zu Wissen wie es weitergeht?

    Viele Grüße
    Miyaru

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  • r-ouven
    Ein Gast antwortete
    Gibt es Neuigkeiten

    Hallo Poppey und andere Geprellte,

    ich bin Tennis-Art auch aufgelaufen. Habe die Zwangsvollstreckung eingeleitet und nun die Antwort bekommen, dass die Zwangsvollstreckung fruchtlos ausgefallen ist. Habe nun mit dem Gerichtsvolzieher telefoniert. Der meinte, es liege jetzt bereits eine Eidesstattliche Versicherung der Frau K vor. Habt ihr eine Ahnung, wie man jetzt weiter vorgeht? Brauche ich die Eidesstattlicher Versicherung auch? Wann kann ich wieder mahnen?
    Vielleicht habt ihr ja schon weitere Neuigkeiten. Ich will auf jeden Fall mein Geld wieder, eher aus Prinzip als des Geldes wegen.

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  • Poppey
    antwortet
    und weiter.....

    Hallo zusammen, kurze Info meinerseits. Also der Vollstreckungstitel liegt mir nun vor und ich habe gerade die Zwangsvollstreckung gegen Frau Knuth eingeleitet.
    Nun kommt der Gerichtsvollzieher. Mal sehn ob noch was zu holen ist. Das gute ist, das ich sie mit dem Titel die nächsten 30 Jahre pfänden kann.
    Wenn ich was neues hab, meld ich mich.
    Gruß poppeyes

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  • Tsu
    antwortet
    Eine Strafanzeige bringt garantiert was. Ist ja klar, dass betrügerische Absichten dahinter stecken. Auf meinen Mahnbescheid habe ich nämlich auch noch keine Reaktion erhalten. Wäre schön wenn du uns auf dem Laufenden hältst, was deinen Fall angeht. LG Tsu

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  • Lotusblüte
    antwortet
    Vielen lieben Dank

    Liebe(r) Tsu, Poppey und cprmünchen,
    herzlichen Dank für Eure Ratschläge.
    Nachdem die Dame das Ganz offensichtlich mit betrügerischer Absicht gemacht hat, dann kann ich doch auf jeder Polizeidienststelle eine Strafanzeige stellen, oder bringt das gar nichts?
    Mit Mahnbescheiden hab ich überhaupt keine Ahnung und die Befürchtung, dass ich dann nicht nur auf dem Schlägergeld, sondern zusätzlich auch noch auf den Mahnkosten sitzen bleibe.
    Liebe Grüße
    Lotusblüte

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  • Tsu
    antwortet
    Ich habe auch gerade ein Mahnverfahren gegen A. Knuth laufen und habe bisher noch keine Reaktion bzw. Widerspruch erhalten. Nach der 2 wöchigen Frist folgt dann der Vollstreckungsbescheid mit der anschließenden Zwangsvollstreckung, hoffe, dass ich so an mein Geld wiederkomme...

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  • cprmuenchen
    antwortet
    Zitat von Poppey
    Mittlerweile läuft meinerseits ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gegen Fr. Knuth. Ob nun eine Rückzahlung erfolgt wird man abwarten müssen, in den nächsten 14 Tagen weiß ich es. Falls nicht, ist der Bescheid rechtskräftig und es erfolgt die sofortige Zwangsvollstreckung. Dann muss sie zahlen oder halt die Finger heben. Ich halt euch gern beim laufenden. Gruß poppey


    unbedingt, ich habe diese stories auch alle gehoert und per email bekommen (alle gespeichert). fange jetzt mit mahnung, mahnbescheid, etc. an.

    lg

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  • bonzolina
    antwortet
    Tennis Art Angela Knuth Dessau

    Systematisch hat diese Frau K. die Ebayer regelrecht betrogen. Das ist schon Wirtschaftskriminalitaet. Dadurch, dass sie viele Ebayer hingehalten hat mit immer neuen Luegen, wurden von vielen noch keine Bewertungen abgegeben.
    Wer die Bewertungen braucht, ich habe diese an dem Tag, bevor Sie den Shop geschlossen hat, gespeichert.
    Man sollte beim Staatsanwalt in Bochum, Abt. Wirtschaftskriminalitaet, Anzeige erstatten, damit es zu einer Sammelklage kommt.
    Das Paypal Guthaben ist uebrigens laengst aufgebraucht und nach 45 Tagen Vertroestungen und Luegen ist Paypal Rueckerstattung eh nicht mehr moeglich.
    Frau K. meint in einer Mail, der Staatsanwalt wuerde jedes Verfahren gegen sie abwimmeln.
    Ich verstehe nicht, warum Ebay nicht fruehzeitig die Reissleine gezogen hat !
    Aber immerhin: Als Sponsor des Tennsclubs Dessau ist sie aufgetreten, nach aussen musste man ja noch protzen.
    Im uebrigen ist das Insolvenzverschleppung und das sollte man auch mal so sehen, wenn sie kein Geld mehr hat.

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  • Poppey
    antwortet
    Mittlerweile läuft meinerseits ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gegen Fr. Knuth. Ob nun eine Rückzahlung erfolgt wird man abwarten müssen, in den nächsten 14 Tagen weiß ich es. Falls nicht, ist der Bescheid rechtskräftig und es erfolgt die sofortige Zwangsvollstreckung. Dann muss sie zahlen oder halt die Finger heben. Ich halt euch gern beim laufenden. Gruß poppey

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  • Tsu
    antwortet
    Hey, ich kann dir nur raten, Frau K. wegen der Rückzahlung abzumahnen und eine Frist zu setzten. Wird diese Frist nicht eingehalten kannst du das Geld anhand eines Mahnbescheides und der darauf folgenden Zwangsvollstreckung dein Geld wiederbekommen. MfG

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