Strafe wegen Spielabsage trotz Verlegungsversuch?

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  • xunzi
    antwortet
    Ein kurzer Nachtrag.

    Wir sind mit einer absoluten Hampelmanntruppe losgefahren und haben mächtig den Hintern versohlt bekommen. Ein Wunder, wieviele Karteileichen doch noch Lust an Tennis haben. Die Gegner waren etwas angefressen ob des sinnlosen Nachmittags.
    Pech gehabt, wer nicht verlegen will...

    Gutgehen

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  • xunzi
    antwortet
    Das ist bei uns ne absolute Ausnahmesituation.
    Es ist eigentlich noch nie vorgekommen, dass mehr als einer nicht spielen konnte.
    Wir wollen nächstes Jahr evtl. sogar eine Mannschaft mehr melden, da dieses Jahr viele nicht zum Einsatz kamen.

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  • Guido
    antwortet
    ...hatte letztens im Verein ähnliche Situation.
    Es gibt eigentlich nur eine Varianten:
    Erst Mal gegnerische Mannschaft nach Verlegung fragen (wird höchstwahrscheinlich mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt ) - ansonsten Not-Truppe spielen lassen.

    ...und zur nächsten Saison überlegen, ob man nicht noch Spieler für die Mannschaft rekrutieren kann - oder ob man die Mannschaft besser gar nicht mehr meldet

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  • xunzi
    antwortet
    Vielen Dank für die Mühe.

    Das ist auf jeden Fall eine verfahrene Situation. Dass die Gegener nicht verlegen wollen, war uns eigentlich klar, da sie um den Aufstieg mitspielen, gegen uns in Bestbesetzung allerdings verlieren würden (wir haben den Aufstieg schon an Spieltag 1 versaut )

    Ich werde mal mit der Mannschaft reden. Ich denke wir werden einige Karteileichen, wenn sie zu überreden sind, dahinschicken. Dann bekommen sie vom Gegner zumindest was zu essen und von uns später ne Kiste Bier.

    Mal schauen, ob wir uns noch mit objektiven und subjektiven Begründungen rumschlagen werden. Ich finde sowas immer äußerst nervig, vor allem in unserer Pupsiliga

    Echt ’ne blöde Situation.

    Gruß
    Zuletzt geändert von xunzi; 31.05.2011, 14:13. Grund: was vergessen

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  • lexi4berlin
    Ein Gast antwortete
    Die Frage, wie die Voraussetzungen für eine Verlegung sind, lässt sich mit der Wettspiel-Ordnung des WTB beantworten:

    § 13 Termine
    (siehe auch Ergänzungsbestimmungen)
    1. Die festgelegten Termine sind einzuhalten.
    2. Die Vorverlegung eines Verbandsspiels ist statthaft,
    wenn sich beide Vereine auf einen früheren Termin
    einigen. Die Spielverlegung muss auf Verbandsebeneder Geschäftsstelle des WTB und auf Bezirksebene der
    zuständigen Stelle gemeldet werden.
    3. Die Verlegung eines Verbandsspiels auf einen späteren
    Zeitpunkt ist nur mit Zustimmung des zuständigen
    Sportwarts zulässig. Die Zustimmung darf nur erteilt
    werden, wenn wichtige Gründe vorliegen und der Ablauf
    des Wettbewerbs nicht ernsthaft beeinträchtigt wird.

    Zu § 13 Termine
    Wird ein Verbandsspiel verlegt, so hat der Heimverein einen für
    das Verbandsspiel bereits benannten Oberschiedsrichter sofort
    zu informieren.
    Ersatztermine: Samstagstermine am darauffolgenden Sonntag
    (Spielbeginn 10 Uhr). Sonntagsspiele am Samstag vor dem
    nächsten Verbandsspieltag. Spielbeginn ist 14 Uhr. Die am
    Ersatztermin regulär angesetzten Verbandsspiele haben
    Vorrang. Ein Verbandsspiel, das am letzten Spieltag
    ausgetragen wird, muss innerhalb von acht Tagen fertig
    gespielt werden.


    Also:
    Wenn euer Gegner nicht verlegen will, dann wird nicht verlegt.

    Die Bußgeldfrage ergibt sich aus
    §21
    6. Tritt eine Mannschaft zu einem Verbandsspiel aus
    objektiv nicht zu vertretenden Gründen nicht an, so wird
    es dem antretenden Verein als „zu Null“ gewonnen
    gutgeschrieben. Verzichtet eine Mannschaft aus
    subjektiven Gründen auf die Austragung eines
    Verbandsspiels, so steigt sie ab. Diese Mannschaft
    kommt aus der Wertung heraus. Außerdem wird ein
    Bußgeld festgesetzt.
    Bei Nichtantreten oder Verzicht einer Mannschaft sowie
    bei Spielverlegungen auf einen späteren Zeitpunkt,
    denen der zuständige Sportwart nicht zugestimmt hat,
    werden folgende maximale Bußgelder festgelegt:
    Pro Verbandsspiel und Mannschaft
    für Aktive und Senioren:
    • Württembergliga, Württembergstaffel EUR 500,–
    • Oberliga, Oberligastaffel EUR 400,–
    • Verbandsliga, Verbandsstaffel und
    Verbandsklasse EUR 300,–
    • Bezirksoberliga EUR 150,–
    • Bezirksliga, Bezirksklasse und
    Kreisklasse EUR 150,–
    • Staffelliga, Bezirksstaffel und
    Kreisstaffel EUR 150,–
    • Jugendmannschaften EUR 150,–
    Für nach erfolgter Auslosung bis eine Woche vor dem 1.
    Gruppenspieltag zurückgezogene Mannschaften wird ein
    Bußgeld von maximal EUR 150,- auferlegt. Dies gilt auch
    für verspätete oder unvollständige Abgabe der
    Mannschaftsmeldungen.


    Also solltet Ihr versuchen, gegenüber dem Spielleiter darzustellen, dass Ihr objektiv an einem Auflaufen gehindert seid, weil etwa verletzungsbedingt weniger als 4 Spieler zur Verfügung stehen. Allerdings ist es uneindeutig, wie das Begriffspaar objektiv-subjektiv hier zu verstehen ist; die entsprechenden Auslegungen aus dem BGB sind jedenfalls nicht gemeint (sonst gäbe es nahezu nie objektive Gründe). In jedem Fall solltet Ihr gegenüber dem Spielleiter erwähnen, dass Ihr mehrfach um Verlegung gebeten habt, damit kein Schaden entsteht, Ihr aber aufgrund der Nichtreaktion einfach keine Möglichkeiten habt...

    Ich kann nur viel Glück und einen verständigen Spielleiter wünschen.

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  • xunzi
    antwortet
    Danke für die vielen Antworten.

    Wir wollen ja nichts fälschen und keinen betrügen. Nur wäre es für beide Mannschaften ein vergeudeter Tag, wenn wir 4 Leute dahinschicken, von denen keiner nen Schläger in der Hand halten kann.

    Habe übrigens in unserer Wettspielordnung nichts gefunden, was zur Lösung beitragen würde. Spielbericht fälschen kostet 250 Euronen aber ohne Zwangsabstieg. Mindestens vier Tage vorher absagen kostet 100 Euro.
    Das teuerste ist übrigens das Verwenden einer falschen Ballmarke (500 €!!!!!!!!)

    Dann werde ich unserem Sportwart sagen er soll den Staffelleiter anrufen. wenn der keine bessere Lösung weiß, dann zahlt halt jeder von uns 16 € und gut is’.

    Sauber bleiben
    der Xunzi

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  • nitram0393
    antwortet
    Umso besser! Wenn beiden Mannschaften beim Zinken der Berichte eine Strafe droht, kann man sich dazu noch sicher sein, dass keiner etwas verpfeifen wird. So oder so...nicht mein Problem

    BTW: Unser Verein hat in den letzten 10 Jahren NIE auch nur eine Strafe gezahlt, obwohl man sicherlich relativ häufig nicht antreten konnte, da man sich immer mit dem Gegner einigen konnte. (Entweder verschieben, oder eben 0:6, 0:6 Niederlagen :-D)
    Zuletzt geändert von nitram0393; 31.05.2011, 11:54.

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  • hugohart
    antwortet
    Also Jungs,


    lest euch mal eure Wettspielbestimmungen durch!
    Wie es im Detail beim WTB aussieht kann ich nicht sagen, da
    ich nur die bayerischen (BTV) hier habe, aber beim WTB wird
    es nahezu identisch sein...

    - Absage / Nichtantreten: Bußgeld lt. Bußgeldkatalog
    - Gefälschte Spielberichte: Bußgeld lt. Bußgeldkatalog

    Ansonsten: KANN der Gegner einen früheren Termin akzeptieren;
    muss er aber nicht...

    Manchmal ist das Leben eben hart... Und man sollte sich halt
    für die nächste Saison überlegen, ob man diese Mannschaft
    wieder meldet.


    hugohart


    p.s: die Strafen für gefäschte Berichte sind nett :-)
    500 Euro je Mannschaft PLUS Zwangsabstieg...

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  • frank_gayer
    antwortet
    Hallo,

    ich würde mal den Verbandssportwart anschreiben, wie er das sieht. Vielleicht muss der Gegner ja auch einen Termin nennen der passen würde.

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  • nitram0393
    antwortet
    Sicher, es weis dann halt jeder was los war. Aber mein Gott, wer will denn etwas dagegen unternehmen? Der soll erstmal beweisen, dass NICHT jedes Spiel 0:6, 0:6 ausging. Hauptsache keine (meiner Meinung nach total überzogene) Geldstrafe!

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  • boma1992
    antwortet
    Bisschen auffällig wenn jedes Spiel 6:0, 6:0 ausgeht oder ?

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  • nitram0393
    antwortet
    Puh...das lässt sich Pauschal nicht sagen. Ich würde mal anfragen, ob man sich, sollte eine Verschiebung gänzlich unmöglich sein, anderweitig einigen kann. In unserer Liga haben wir das immer so gehandhabt, dass bei Nichtantretens einer Mannschaft einfach alle Matches als 0:6, 0:6 verloren in das Protokoll eingetragen wurden.
    So sind eigentlich alle Parteien zufrieden. Die Angetretenen haben glatt gewonnen und die Nichtangetretenen müssen keine Strafe zahlen.

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  • xunzi
    hat ein Thema erstellt Frage Strafe wegen Spielabsage trotz Verlegungsversuch?.

    Strafe wegen Spielabsage trotz Verlegungsversuch?

    Moin Moin

    habe da mal eine Frage. Ich spiele im WTV und meine Mannschaft hat das Problem, dass wir am nächsten Spieltag höchstwahrscheinlich kein Team zusammenbekommen werden. Wir haben schon eine Verlegungsanfrage mit mehreren Terminen an den Gegner geschickt. Der kann/will jedoch nicht verlegen.

    Müssten wir, obwohl wir um Verlegung gebeten haben, Strafe zahlen?

    Vielen Dank schonmal

    Gruß
    der Xunzi
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