Ein kurzer Nachtrag.
Wir sind mit einer absoluten Hampelmanntruppe losgefahren und haben mächtig den Hintern versohlt bekommen. Ein Wunder, wieviele Karteileichen doch noch Lust an Tennis haben. Die Gegner waren etwas angefressen ob des sinnlosen Nachmittags.
Pech gehabt, wer nicht verlegen will...
Gutgehen
Strafe wegen Spielabsage trotz Verlegungsversuch?
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Das ist bei uns ne absolute Ausnahmesituation.
Es ist eigentlich noch nie vorgekommen, dass mehr als einer nicht spielen konnte.
Wir wollen nächstes Jahr evtl. sogar eine Mannschaft mehr melden, da dieses Jahr viele nicht zum Einsatz kamen.Einen Kommentar schreiben:
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...hatte letztens im Verein ähnliche Situation.
Es gibt eigentlich nur eine Varianten:
Erst Mal gegnerische Mannschaft nach Verlegung fragen (wird höchstwahrscheinlich mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt) - ansonsten Not-Truppe spielen lassen.
...und zur nächsten Saison überlegen, ob man nicht noch Spieler für die Mannschaft rekrutieren kann - oder ob man die Mannschaft besser gar nicht mehr meldetEinen Kommentar schreiben:
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Vielen Dank für die Mühe.
Das ist auf jeden Fall eine verfahrene Situation. Dass die Gegener nicht verlegen wollen, war uns eigentlich klar, da sie um den Aufstieg mitspielen, gegen uns in Bestbesetzung allerdings verlieren würden (wir haben den Aufstieg schon an Spieltag 1 versaut)
Ich werde mal mit der Mannschaft reden. Ich denke wir werden einige Karteileichen, wenn sie zu überreden sind, dahinschicken. Dann bekommen sie vom Gegner zumindest was zu essen und von uns später ne Kiste Bier.
Mal schauen, ob wir uns noch mit objektiven und subjektiven Begründungen rumschlagen werden. Ich finde sowas immer äußerst nervig, vor allem in unserer Pupsiliga
Echt ’ne blöde Situation.
GrußEinen Kommentar schreiben:
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Ein Gast antworteteDie Frage, wie die Voraussetzungen für eine Verlegung sind, lässt sich mit der Wettspiel-Ordnung des WTB beantworten:
§ 13 Termine
(siehe auch Ergänzungsbestimmungen)
1. Die festgelegten Termine sind einzuhalten.
2. Die Vorverlegung eines Verbandsspiels ist statthaft,
wenn sich beide Vereine auf einen früheren Termin
einigen. Die Spielverlegung muss auf Verbandsebeneder Geschäftsstelle des WTB und auf Bezirksebene der
zuständigen Stelle gemeldet werden.
3. Die Verlegung eines Verbandsspiels auf einen späteren
Zeitpunkt ist nur mit Zustimmung des zuständigen
Sportwarts zulässig. Die Zustimmung darf nur erteilt
werden, wenn wichtige Gründe vorliegen und der Ablauf
des Wettbewerbs nicht ernsthaft beeinträchtigt wird.
Zu § 13 Termine
Wird ein Verbandsspiel verlegt, so hat der Heimverein einen für
das Verbandsspiel bereits benannten Oberschiedsrichter sofort
zu informieren.
Ersatztermine: Samstagstermine am darauffolgenden Sonntag
(Spielbeginn 10 Uhr). Sonntagsspiele am Samstag vor dem
nächsten Verbandsspieltag. Spielbeginn ist 14 Uhr. Die am
Ersatztermin regulär angesetzten Verbandsspiele haben
Vorrang. Ein Verbandsspiel, das am letzten Spieltag
ausgetragen wird, muss innerhalb von acht Tagen fertig
gespielt werden.
Also:
Wenn euer Gegner nicht verlegen will, dann wird nicht verlegt.
Die Bußgeldfrage ergibt sich aus
§21
6. Tritt eine Mannschaft zu einem Verbandsspiel aus
objektiv nicht zu vertretenden Gründen nicht an, so wird
es dem antretenden Verein als „zu Null“ gewonnen
gutgeschrieben. Verzichtet eine Mannschaft aus
subjektiven Gründen auf die Austragung eines
Verbandsspiels, so steigt sie ab. Diese Mannschaft
kommt aus der Wertung heraus. Außerdem wird ein
Bußgeld festgesetzt.
Bei Nichtantreten oder Verzicht einer Mannschaft sowie
bei Spielverlegungen auf einen späteren Zeitpunkt,
denen der zuständige Sportwart nicht zugestimmt hat,
werden folgende maximale Bußgelder festgelegt:
Pro Verbandsspiel und Mannschaft
für Aktive und Senioren:
• Württembergliga, Württembergstaffel EUR 500,–
• Oberliga, Oberligastaffel EUR 400,–
• Verbandsliga, Verbandsstaffel und
Verbandsklasse EUR 300,–
• Bezirksoberliga EUR 150,–
• Bezirksliga, Bezirksklasse und
Kreisklasse EUR 150,–
• Staffelliga, Bezirksstaffel und
Kreisstaffel EUR 150,–
• Jugendmannschaften EUR 150,–
Für nach erfolgter Auslosung bis eine Woche vor dem 1.
Gruppenspieltag zurückgezogene Mannschaften wird ein
Bußgeld von maximal EUR 150,- auferlegt. Dies gilt auch
für verspätete oder unvollständige Abgabe der
Mannschaftsmeldungen.
Also solltet Ihr versuchen, gegenüber dem Spielleiter darzustellen, dass Ihr objektiv an einem Auflaufen gehindert seid, weil etwa verletzungsbedingt weniger als 4 Spieler zur Verfügung stehen. Allerdings ist es uneindeutig, wie das Begriffspaar objektiv-subjektiv hier zu verstehen ist; die entsprechenden Auslegungen aus dem BGB sind jedenfalls nicht gemeint (sonst gäbe es nahezu nie objektive Gründe). In jedem Fall solltet Ihr gegenüber dem Spielleiter erwähnen, dass Ihr mehrfach um Verlegung gebeten habt, damit kein Schaden entsteht, Ihr aber aufgrund der Nichtreaktion einfach keine Möglichkeiten habt...
Ich kann nur viel Glück und einen verständigen Spielleiter wünschen.Einen Kommentar schreiben:
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Danke für die vielen Antworten.
Wir wollen ja nichts fälschen und keinen betrügen. Nur wäre es für beide Mannschaften ein vergeudeter Tag, wenn wir 4 Leute dahinschicken, von denen keiner nen Schläger in der Hand halten kann.
Habe übrigens in unserer Wettspielordnung nichts gefunden, was zur Lösung beitragen würde. Spielbericht fälschen kostet 250 Euronen aber ohne Zwangsabstieg. Mindestens vier Tage vorher absagen kostet 100 Euro.
Das teuerste ist übrigens das Verwenden einer falschen Ballmarke (500 €!!!!!!!!)
Dann werde ich unserem Sportwart sagen er soll den Staffelleiter anrufen. wenn der keine bessere Lösung weiß, dann zahlt halt jeder von uns 16 € und gut is’.
Sauber bleiben
der XunziEinen Kommentar schreiben:
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Umso besser! Wenn beiden Mannschaften beim Zinken der Berichte eine Strafe droht, kann man sich dazu noch sicher sein, dass keiner etwas verpfeifen wird. So oder so...nicht mein Problem
BTW: Unser Verein hat in den letzten 10 Jahren NIE auch nur eine Strafe gezahlt, obwohl man sicherlich relativ häufig nicht antreten konnte, da man sich immer mit dem Gegner einigen konnte. (Entweder verschieben, oder eben 0:6, 0:6 Niederlagen :-D)Zuletzt geändert von nitram0393; 31.05.2011, 11:54.Einen Kommentar schreiben:
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Also Jungs,
lest euch mal eure Wettspielbestimmungen durch!
Wie es im Detail beim WTB aussieht kann ich nicht sagen, da
ich nur die bayerischen (BTV) hier habe, aber beim WTB wird
es nahezu identisch sein...
- Absage / Nichtantreten: Bußgeld lt. Bußgeldkatalog
- Gefälschte Spielberichte: Bußgeld lt. Bußgeldkatalog
Ansonsten: KANN der Gegner einen früheren Termin akzeptieren;
muss er aber nicht...
Manchmal ist das Leben eben hart... Und man sollte sich halt
für die nächste Saison überlegen, ob man diese Mannschaft
wieder meldet.
hugohart
p.s: die Strafen für gefäschte Berichte sind nett :-)
500 Euro je Mannschaft PLUS Zwangsabstieg...Einen Kommentar schreiben:
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Hallo,
ich würde mal den Verbandssportwart anschreiben, wie er das sieht. Vielleicht muss der Gegner ja auch einen Termin nennen der passen würde.Einen Kommentar schreiben:
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Sicher, es weis dann halt jeder was los war. Aber mein Gott, wer will denn etwas dagegen unternehmen? Der soll erstmal beweisen, dass NICHT jedes Spiel 0:6, 0:6 ausging.Hauptsache keine (meiner Meinung nach total überzogene) Geldstrafe!
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Bisschen auffällig wenn jedes Spiel 6:0, 6:0 ausgeht oder ?Einen Kommentar schreiben:
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Puh...das lässt sich Pauschal nicht sagen. Ich würde mal anfragen, ob man sich, sollte eine Verschiebung gänzlich unmöglich sein, anderweitig einigen kann. In unserer Liga haben wir das immer so gehandhabt, dass bei Nichtantretens einer Mannschaft einfach alle Matches als 0:6, 0:6 verloren in das Protokoll eingetragen wurden.
So sind eigentlich alle Parteien zufrieden. Die Angetretenen haben glatt gewonnen und die Nichtangetretenen müssen keine Strafe zahlen.Einen Kommentar schreiben:
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Strafe wegen Spielabsage trotz Verlegungsversuch?
Moin Moin
habe da mal eine Frage. Ich spiele im WTV und meine Mannschaft hat das Problem, dass wir am nächsten Spieltag höchstwahrscheinlich kein Team zusammenbekommen werden. Wir haben schon eine Verlegungsanfrage mit mehreren Terminen an den Gegner geschickt. Der kann/will jedoch nicht verlegen.
Müssten wir, obwohl wir um Verlegung gebeten haben, Strafe zahlen?
Vielen Dank schonmal
Gruß
der XunziStichworte: -
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