Frage zu 14tägigem Widerrufsrecht

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  • Paddinho

    Frage Frage zu 14tägigem Widerrufsrecht

    Hallo zusammen,

    wollte nur mal wissen in welchem Zeitraum einem das 14tägige Widerrufsrecht zur Verfügung steht.
    Hintergrund ist eine Bestellung in einem Onlineshop.

    Dieser wurde letzte Woche Dienstag (26.01.) getätigt und am Mittwoch (27.01.) ging das Paket raus.
    Laut Paketverfolgung von DHL war das Paket ab 29.01. in der Zustellbasis und bereit zur Auslieferung.
    Allerdings erhalte ich täglich Statusaktualisierungen, dass es nicht zugestellt werden konnte:
    2 X "die Sendung wird am nächstmöglichen Werktag ausgeliefert" (normalerweise werden Pakete beim Nachbar abgegeben falls niemand zu Hause ist)
    2 X "aus unvorhersehbaren Gründen musste die Zustellung abgebrochen werden"
    Das Ganze hat wohl mehr oder weniger mit dem Schneechaos zu tun...wobei es bei uns im südwestlichen Raum Deutschlands damit weniger Probleme gibt.

    Um auf meine Frage zurückzukommen.
    Muss ich bei Erhalt des Pakets (heut/morgen) das Paket jetzt in den nächsten 7 Tagen zurückschicken um in der Frist zu bleiben?
  • lemmie

    #2
    Hm. Wo hast Du denn bestellt?
    Die können doch auch sehen, wann das Paket in Empfang genommen worden ist. Ich würd einfach mal anrufen und nett nachfragen.

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    • go deep!

      #3
      Eigentlich sollte die Antwort in den AGBs des Händlers stehen, die man bei einem Kauf im Onlineshop durch anklicken akzeptiert

      Einfach mal durchlesen.

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      • Paddinho

        #4
        Paket ist gestern mit der Post angekommen - werd wohl alles behalten, von daher hat es sich für mich eh erledigt ;-)

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        • lasse-s

          #5
          Zitat von Paddinho
          Paket ist gestern mit der Post angekommen - werd wohl alles behalten, von daher hat es sich für mich eh erledigt ;-)
          dann hat sich deine bestellung im orion-shop wohl doch gelohnt - schliesslich brauchtest du ja noch ein faschings-kostüm!

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          • Paddinho

            #6
            Zitat von lasse-s
            dann hat sich deine bestellung im orion-shop wohl doch gelohnt - schliesslich brauchtest du ja noch ein faschings-kostüm!
            nene, die Sachen brauch ich net zu bestellen...dafür hab ich meinen Stammdealer im Kaff um die Ecke. Meiner Verkleidung als Domina-Sklave steht also nix mehr im Wege

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            • PSO

              #7
              das gesetz sagt:

              Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

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