Wie wäre es hiermit:
Wenn man 3 Referenzen für faires Handeln nachweisen kann (Email an Jens, mit Nachweis für das Privatgeschäft, um "Gefälligkeiten" zu vermeiden), dann kann man auch unter 18 Jahren handeln.
Gegebenenfalls mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

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