DTB-Turnier-Ordnung:
§24 Rückzahlung des Nenngeldes
1. Das Nenngeld ist zurückzuzahlen, wenn:
a)
ein Turnier oder eine Konkurrenz nicht ausgetragen wird,
b) die Nennung zurückgewiesen wird,
c) die Nennung vor dem Sign-in oder der Auslosung zurückgezogen wird.
Die Turnierordnung gilt für alle Turniere, die vom Deutschen Tennis Bund (DTB), seinen Landesverbänden, deren Vereinen oder einem anderen Veranstalter, der von der nach § 7 für die Genehmigung zuständigen Stelle anerkannt ist, im Bereich des DTB durchgeführt werden und für die Deutsche Rangliste gewertet werden sollen (ausgenommen internationale Turniere von WTA, ATP, ITF und TE).
Für die Durchführung von LK-Turnieren gilt die Turnierordnung sofern in den Richtlinien zur Durchführung von LK-Turnieren nichts Abweichendes festgehalten ist. In den DTB-Richtlinien für Leistungsklassen-Turniere steht aber nichts dazu drin.
Siehe auch
https://www.dtb-tennis.de/Verband/Se...geln-Ordnungen
D.h. wenn das Turnier komplett ausfällt oder zumindest die Konkurrenz, in der du gemeldet hast, dann gibt's das Startgeld zurück. Wenn jetzt in deiner Konkurrenz mindestens ein Spiel stattfindet, dann gibt's lt. obiger Ordnung wohl kein Geld zurück. Allerdings will ja der Turnierveranstalter seine Kunden ja auch nicht verprellen, so dass es wohl kaum von Spielern Geld kassieren dürfte, die wegen des Wetters keine Spiele machen konnten.