Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Vereinsname auf Trikot zulässig?
Hallo,
eine Frage zur Regelkunde über die Bekleidung bei Medenspielen: Ist es erlaubt ein Shirt zu tragen, wo hinten der Vereinsname draufsteht?
In Luxemburg stellt das kein Problem dar.
Danke für die Antworten!
hugohart
02.09.2011, 08:16
Hallo,
eine Frage zur Regelkunde über die Bekleidung bei Medenspielen: Ist es erlaubt ein Shirt zu tragen, wo hinten der Vereinsname draufsteht?
Ja, in Bayern gilt §24 der Wettspielordnung:
§ 24 Spielkleidung / Werbung
1.
Während eines Wettspiels (einschl. des Einschlagens) dürfen nur Tenniskleidung und für den Belag geeignete Tennisschuhe getragen werden.
2.
Während eines Wettspiels (einschl. des Einschlagens) in Bayern- und Landesligen ist Werbung auf der Kleidung (einschl. der Wärmekleidung) und Ausrüstung eines Spielers nur in folgendem Umfang gestattet:
Hemd, Pulli, Jacke:
Ärmel
– Eine Fremdwerbung (nicht Hersteller) je Ärmel, maximal 19,5 cm².
– Herstellerwerbung auf jedem Ärmel von maximal 52 cm² ohne Schrift.
– Beinhaltet die Herstellerwerbung einen Schriftzug, darf dieser nicht größer als 26 cm² sein.
Ärmellos
– Die Fremdwerbung, die für den Ärmel erlaubt ist, darf bei Damen auf der Vorderseite platziert werden. Bei den Herren entfällt diese Werbemöglichkeit.
Vorne, hinten oder am Kragen
– Insgesamt maximal zweimal Herstellerwerbung (maximal 13 cm²) oder einmal 26 cm².
Hose, Rock:
– Zweimal Herstellerwerbung von maximal 13 cm² oder einmal 26 cm².
Kopfbedeckung, Stirn- und Schweißband:
– Je einmal Herstellerwerbung von maximal 13 cm².
Socken, Schuhe:
– Herstellerwerbung auf jeder Socke und jedem Schuh von je maximal 13 cm².
Schläger, Saiten:
– Jeweils das Markenzeichen des Herstellers.
Teamsponsor:
– Einmal maximal 200 cm² und zweimal maximal 13 cm² auf der Tenniskleidung.
Vereinsname:
– Einmal zusätzlich auf der Tenniskleidung (maximal 200 cm²).
Spielername:
– Einmal zusätzlich auf der Tenniskleidung (maximal 200 cm²)
Werbung für andere Veranstaltungen (Sport, Events, etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt.
3.
Bei einem Verstoß gegen vorstehende Bestimmungen hat der Spieler auf Aufforderung des Schiedsrichters oder Oberschiedsrichters das beanstandete Kleidungs- oder Ausrüstungsstück unverzüglich zu wechseln.Im Falle der Weigerung ist der Spieler vom Oberschiedsrichter zu disqualifizieren.
hugohart
King_roger
02.09.2011, 10:12
Uns (also zumindest mir) in Österreich ist das wuascht. ;)
Habe die Team Dressen einfach so bedrucken lassen. Natürlich ohne zu fragen! ;)
http://www.utc-staw.at/wp-content/uploads/MKIV0314_001.jpg
Würd mich auch sehr wundern wenn's nicht erlaubt wäre...
Ja, in Bayern gilt §24:
http://www.btv.de/BTVToServe/abaxx-?$part=BTV.content.lexikon&letter=V.+Wettkampf+-+allgemeine+Regelungen
hugohart
link funzt nicht, habe es trotzdem gefunden :daumen:
Danke!
hugohart
02.09.2011, 12:18
link funzt nicht, habe es trotzdem gefunden :daumen:
Danke!
link ist ausgebessert...
vorhin hattte er noch funktioniert :-(
und funtioniert wieder nicht; dann halt als text....
hugohart
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