@Jens
Könnte mir vorstellen, dass so eine Einverständniserklärung für alle Geschäfte im Flohmarkt rechtlich schwierig sein könnte.
Suche/Biete fehlt mir irgendwie !!!
Einklappen
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Ein Gast antworteteSo nun zum lezten Deal der über Suche/Biete gelaufen ist.
1. Der Typ total unfreundlich, zum Ende gab es dann Beleidigungen gegen meine Eltern
2. Dann wollte er sich beschweren, weil ich nach zwei Tagen es nicht geschafft habe, das Geld auf sein Konto zu bringen.
3. Dann wollte er den Deal wieder rückgängig machen und meine Kontodaten haben zum rücküberweisen
4. Hab das abgelehnt und nun ist das Zeug endlich da, aber was ist passiert, der Typ hat extra die Grundbänder abgemacht, super klasseHerr W. aus B. ich sag nur
Fazit:
Richtige Endscheidung von Jens, das Ganze auf andere Weise abzuwickeln, auch wenn das meistens gut gelaufen ist.Einen Kommentar schreiben:
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An alle Jugendlichen: Ich möchte das gerne so unbürokratisch wie möglich machen, aber ich brauche zumindest eine schriftliche und von einem Elternteil unterschriebene Einverständniserklärung, daß eure Eltern für eure Geschäfte auf Tennisflohmarkt.de haften. Werde mich schlau machen und falls es klappt in den nächsten Tagen ein entsprechendes Formular entwerfen und zum Download bereitstellen.Einen Kommentar schreiben:
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Ich kann es doch theoretisch auch über die Adresse meiner Eltern machen.
Das Konto besitzen die sowieso.Einen Kommentar schreiben:
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An alle Jugendlichen: Ich möchte das gerne so unbürokratisch wie möglich machen, aber ich brauche zumindest eine schriftliche und von einem Elternteil unterschriebene Einverständniserklärung, daß eure Eltern für eure Geschäfte auf Tennisflohmarkt.de haften. Werde mich schlau machen und falls es klappt in den nächsten Tagen ein entsprechendes Formular entwerfen und zum Download bereitstellen.Einen Kommentar schreiben:
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Würde ich auch machen. Habe nun hier im Forum auch schon ein paar Sachen gemacht, unter anderem ne ziemlich große mit badnix von daher denke ich müsste das eigentlich ok seinEinen Kommentar schreiben:
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Hmm, das liegt doch aber auch daran, dass die Anzeigen aus dem Suche/Biete-Threads einfach verschoben wurden... Wie siehts denn aus, wenn ich das mit Einverständnis meiner Eltern mache?Einen Kommentar schreiben:
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Ich kann Jens auch verstehen. Aber offensichtlich wird die neue Seite nicht gut angenommen.
Ich fand das Biete/Suche Forum auch viel schöner
Kann man nicht die neuen Auflagen ins alte System verfrachten. Notfalls müsste man sich für den Biete/Suche Bereich dann eben nochmals registrieren (wie bei den Saitenberwertungen üblich), dann eben mit den notwenidigen zusätzlichen Angaben.Einen Kommentar schreiben:
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Wie wäre es hiermit:
Wenn man 3 Referenzen für faires Handeln nachweisen kann (Email an Jens, mit Nachweis für das Privatgeschäft, um "Gefälligkeiten" zu vermeiden), dann kann man auch unter 18 Jahren handeln.
Gegebenenfalls mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Womit Du übrigens gegen die AGB's von Ebay verstößt, wenn Du unter 18 bist.
Es ist eigentlich ganz einfach. Beim Handel über das Internet gilt der Taschengeldparagraph nicht. Das bedeutet, dass Deine Eltern jeden von Dir getätigten Kauf rückgängig machen könnten und der Händler den Artikel auf eigene Kosten zurücknehmen müsste. Um was meinst Du, an wen würde sich der Händler in so einem Fall wohl wenden, wenn er über eine Plattform seine Ware angeboten hat?
Na, fällt der Groschen?Einen Kommentar schreiben:
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Mir fehlt Suche/Biete nicht wirklich. Ich find die neue Seite Klasse!Einen Kommentar schreiben:
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Es ist eigentlich ganz einfach. Beim Handel über das Internet gilt der Taschengeldparagraph nicht. Das bedeutet, dass Deine Eltern jeden von Dir getätigten Kauf rückgängig machen könnten und der Händler den Artikel auf eigene Kosten zurücknehmen müsste. Um was meinst Du, an wen würde sich der Händler in so einem Fall wohl wenden, wenn er über eine Plattform seine Ware angeboten hat?
Na, fällt der Groschen?Zuletzt geändert von f_panthers; 11.12.2008, 12:03.Einen Kommentar schreiben:
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Wie wäre es hiermit:
Wenn man 3 Referenzen für faires Handeln nachweisen kann (Email an Jens, mit Nachweis für das Privatgeschäft, um "Gefälligkeiten" zu vermeiden), dann kann man auch unter 18 Jahren handeln.
Gegebenenfalls mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Jens müsste das beschließen...Einen Kommentar schreiben:
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