Gabs nicht mal einen thread 'Erfahrungen mit Bespannern', es würde sich vielleicht lohnen einen solchen anzufangen.
Jedenfalls habe ich mir aus ähnlichen Gründen (und das finanzielle spielte da wirklich eine untergeordnete Rolle) überlegt, mir selbst eine Maschine zuzulegen. Es ist nicht so schwer zu lernen und Know-How bekommst du hier im Forum problemlos. Ich habe da nur positive Erfahrungen gemacht. Ganz zu schweigen von dem Besaitungsseminar, das Little Mac auf der letzten Challenge gemacht.
Wie absichern beim Besaitungsservice?
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Ein Gast antwortete -
Hi,
leider kann ich Dir keine PN und auch keine Email senden. Wir wohnen nur 25 km voneinander entfernt. Kannst Dich ja mal melden. Müsstest dafür nur Deine PN's freigeben ...Einen Kommentar schreiben:
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Habe meinen Schläger vor kurzem neu besaiten lassen. Dann nach einem Tag wieder Schläger besaitet zurückbekommen und was sehe ich da???
Ein Megakratzer, nein das ist kein kratzer sondern es sieht nach einem Meteoriteneinschlag aus. Und dafür auch noch 10€ bezahlt so eine scheiße. Ich überlege mir langsam eine Maschine anzuschaffen, weil ich kein bock mehr auf so ein Scheiß habe.
Habe mir den Schläger erst vor 3 Monaten neu gekauft!!! Er hatte keinen einzigen Kratzer nciht mal ein Staubkorn war drauf!!!




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würd ich sehr gut finden.ja, auf jeden fall!
ich denke sogar, dass das alle besaiter hier im forum interessieren würde und nicht nur den challenge-teilnehmer vorbehalten bleiben sollte.
da würde sich sogar ein eigener faq-thread anbieten in dem rechtsfragen rund um's besaiten im privaten und gewerblichen einsatz abgehandelt werden.Einen Kommentar schreiben:
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Mal ein paar Gedanken aus der Hüfte...Das hast Du schon lieber Hightower..... es beleidigt meine Augen, wenn ich zwei Schreibfehler in einem Satz lesen muß
Aber mal ernsthaft: Besteht denn ein Interesse daran, die Fragen der Haftung beim Bespannen zu klären? Es stellen sich mir spontan ein paar Fragen:
1. Gibt es Haftungsunterschiede zwischen gewerblichen und "privaten" Bespannern? Kann es bei "Gefälligkeitsbespannen" überhaupt eine Haftung geben?
2. Wann handelt man "fahrlässig" beim Bespannen? Welcher Sorgfaltsmaßstab ist anzulegen? Was wären denn die "anerkannten Regeln der Technik" beim Bespannen und wer legt diese fest?
3. Ist die Haftung auf den Wert des Schlägers beschränkt, oder kann es Ersatzpflichten für Mangelfolgenschäden geben?
4. Welcher Wert ist denn zu ersetzen, Der Neuwert, der Wiederbeschaffungswert oder der Zeitwert des Schlägers? Oder darf man dem Kunden einfach ein gebrauchtes Racket als Ersatz anbieten?
5. Hat eine Steuerhinterziehung Einfluß auf die zivilrechtliche Haftung?
6. Sind solche Risiken versicherbar? Bei wem und zu welchen Prämien?
Mir würden noch eine Reihe weitere Fragen einfallen, aber das führt an dieser Stelle zu weit.
Falls dies von allgemeinen Interesse ist, könnten PSO und ich mal im Rahmen eines kleinen Referats am Rande einer Challenge ein paar Fragen abhandeln und mit Euch diskutieren.
Deshalb die Frage an Euch: besteht im Forum grundsätzlich Interesse an so einem Vortrag?
Beste Grüße, STL-Poker
Zu 1:
Natürlich gibt es Unterschiede. Beim "Gefälligkeitsbesaiten" müsste es unentgeltlich sein, ansonsten gilt der normale Haftungsmaßstab für Vorsatz und (auch leichte) Fahrlässigkeit. Beim reinen Gefälligkeitsverhältnis (kostenlos!) wird man nur für grobe FLK haften. Ein kompletter Haftungsausschluss ist nicht möglich, weil gesetzlich vorgesehen.
Zu 2:
schwierig...
Zu 3:
Aus meiner Sicht ist die Haftung für Mangelfolgeschäden grds. möglich...aber ohne Gewähr.
Zu 4:
Denke der Kunde kann wählen (§ 249 II BGB).
Zu 5:
Grds. zwei verschiedene paar Schuhe; ggf. Einfluss auf den Haftungsmaßstab (Gefälligkeitsverhältnis), weil Besaiter dann weniger schutzwürdig.
Zu 6:
keine Ahnung
Anmerkung: alle Antworten ohne Anspruch auf Richtigkeit (und in Kenntnis des Rechtsberatungsgesetzes ;-))
Grüße
ThomasZuletzt geändert von citrus; 10.03.2008, 15:58.Einen Kommentar schreiben:
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ja, auf jeden fall!
ich denke sogar, dass das alle besaiter hier im forum interessieren würde und nicht nur den challenge-teilnehmer vorbehalten bleiben sollte.
da würde sich sogar ein eigener faq-thread anbieten in dem rechtsfragen rund um's besaiten im privaten und gewerblichen einsatz abgehandelt werden.Einen Kommentar schreiben:
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Das hast Du schon lieber Hightower..... es beleidigt meine Augen, wenn ich zwei Schreibfehler in einem Satz lesen mußZitat von HIGHTOWERich war zuerst. ich will mindest 300 punkte! würde dich dafür auch beleidingen

Aber mal ernsthaft: Besteht denn ein Interesse daran, die Fragen der Haftung beim Bespannen zu klären? Es stellen sich mir spontan ein paar Fragen:
1. Gibt es Haftungsunterschiede zwischen gewerblichen und "privaten" Bespannern? Kann es bei "Gefälligkeitsbespannen" überhaupt eine Haftung geben?
2. Wann handelt man "fahrlässig" beim Bespannen? Welcher Sorgfaltsmaßstab ist anzulegen? Was wären denn die "anerkannten Regeln der Technik" beim Bespannen und wer legt diese fest?
3. Ist die Haftung auf den Wert des Schlägers beschränkt, oder kann es Ersatzpflichten für Mangelfolgenschäden geben?
4. Welcher Wert ist denn zu ersetzen, Der Neuwert, der Wiederbeschaffungswert oder der Zeitwert des Schlägers? Oder darf man dem Kunden einfach ein gebrauchtes Racket als Ersatz anbieten?
5. Hat eine Steuerhinterziehung Einfluß auf die zivilrechtliche Haftung?
6. Sind solche Risiken versicherbar? Bei wem und zu welchen Prämien?
Mir würden noch eine Reihe weitere Fragen einfallen, aber das führt an dieser Stelle zu weit.
Falls dies von allgemeinen Interesse ist, könnten PSO und ich mal im Rahmen eines kleinen Referats am Rande einer Challenge ein paar Fragen abhandeln und mit Euch diskutieren.
Deshalb die Frage an Euch: besteht im Forum grundsätzlich Interesse an so einem Vortrag?
Beste Grüße, STL-PokerEinen Kommentar schreiben:
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Ich weiß, dass dem nicht so ist. Ich hatte schon ein paar Pracker die beim bloßen Hingucken gut aussahen, nach einem Test mit dem ERT, der gar keinen Wert lieferte unde einem anschließenden RDC-Test trotzdem im Jenseits ihr Da-Sein fristeten
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die privathaftpflicht dürfte nicht greifen da dr der schläger ja wissentlich überlassen wurde. das würd nur funktionieren wenn du ihn einfach genommen hättest ohne das wissen des besitzers. und das glaubt dir keiner.Einen Kommentar schreiben:
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@champcoach: Geiler Post, bin fast umgekippt
@all: Da er noch Schüler ist und nicht so viel Kohle hat, will er sich einfach gegen zu hohe Kosten absichern aufgrund eines kaputten Rahmens. Ein RDC wäre für ihm sowieso zu teuer und unnötig.
Aber ganz ehrlich reicht normalerweise das hinschauen auf dem Rahmen und Bespannen - fertig ist.
Und andere "Gewerbe" wie z.b. der Bespannservice bei Kaufhäuser und Tennisclubs haben solche Formulare nicht, da es zu umständlich wäre und Kunden abschrecken würde. Die haben einfach eine Geschäftsversicherung worauf NW richtigerweise hingewiesen hat.Einen Kommentar schreiben:
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Wenn du Zweifel an deinen Bespannfertigkeiten hast - dann lass es lieber!!!Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie ihr euch beim Besaitungsservice absichert.
Was macht Ihr, wenn der Kunde euch einen Schläger zum besaiten in die Hand drückt und der Schläger geht beim besaiten kaputt?
Kann man sich da in irgendwie absichern?
Sonst kann der Kunde dem Besaiter ja einen alten Schläger geben, dieser geht kaputt und er verlangt einen neuen.
Sollte ein Schläger leichte Risse aufweisen, messe ich mit dem RDC - falls die Werte abseits der Toleranzen sind, gebe ich den ohne zu bespannen zurück und empfehle einen Neukauf. Bei stärkeren Rissen bespanne ich grundsätzlich nicht mehr: "Der Schläger ist hin." ist dann meist meine Antwort.
Während des Bespannens ist mir noch nie ein Schläger gebrochen.
PS: Danke Nightwing
- Hab gerade einen 4-seitigen Vertrag aufgesetzt, man weiß ja nie, wie die Kunden reagieren - u.A. auch den Passus:" Falls der frisch besaitete Schläger, bei einem wichtigen Medenspiel, den Anwender nicht so unterstützt wie vorher angenommen, können Besaiter sowie Gegner nicht belangt werden. 

lg.Einen Kommentar schreiben:
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es sollte drinstehen das du keinerlei gewährleistung für eventuelle schäden an schläger, benutzer , gegenständen und/oder 3ten übernimmst.
weiterhin das sich jeder bewusst sein muss was geschehen kann wenn er bei/von dir bespannen lässt.Einen Kommentar schreiben:
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mündlich hilft im ernstfall garnichts. mach es schriftlich, und zwar bei jeder besaitung und min in 3 facher ausführung. eine für dich , eine für den kunden. und eine bei deinem anwalt hinterlegen. zur sicherheit auch noch eine bei einer person deines vertrauens die es aber nur lesen soll falls dir etwas passiert. das ist vor allem wichtig wenn du für sizilianer bespannst.
was die versicherung kostet kann dir nur ein versicherungsvertreter sagen. das wird wohl variieren. kann dir aber in essen eine gute ,nette frau empfehlen.Einen Kommentar schreiben:

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