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Alt 29.01.2006, 20:38   #1
HawaiianFlo
Forenjunky
 
Benutzerbild von HawaiianFlo
 
Registriert seit: 27.08.2002
Ort: Baseline
Beiträge: 2.062
Standard In weit weit machen sich Leute strafbar....

die "angebliche" Rackets von Pros verkaufen???

Gut das eig.alle Versender Rackets die eigentlich nicht von den Spielern gespielt werden als deren anpreisen ist klar,aber gestern kam mir diese Dreistigkeit mal wieder richtig schön vor die Augen

Wir hatten Winterrunde und liefen durch die "Reception" wieder hoch....
Da hing doch für nen stolzen Preis glatt ein Filashirt von Rainer Schüttler mit Autogramm und zudem in dem Paket enthalten,ein stinknormaler Flexpoint Radical ..
Wie viele wissen spielt er ja noch den alten Prestige Classic...
In welche Sparte fällt so ein "kleiner" Betrug also???
Klar zum einen könnte es uns wurscht sein,aber für mich ist das ganz klar ne riesen Verarsche..
Schade,wäre jemand zu der zeit da gewesen,wir haetten das sicher geäussert.
HawaiianFlo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 21:37   #2
Goldeagleno1
Veteran
 
Benutzerbild von Goldeagleno1
 
Registriert seit: 31.08.2005
Ort: EasTcoAst
Beiträge: 1.272
Standard

Naja ich denke dieser Betrug ist niedrig einzustufen, vorallem weil die Verkäufer sicher eine Ausrede bereit hätten. Dürfte schwer nachweisen zu sein.
Goldeagleno1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 21:38   #3
howy
Forenbewohner
 
Benutzerbild von howy
 
Registriert seit: 25.09.2001
Ort: Luxemburg
Beiträge: 7.499
Standard

StGB
§ 263 Betrug (falls das Autogramm nicht echt ist)
evtl. § 267 Urkundenfälschung (idem)

Problem liegt in der Feststellung der "Absicht".
howy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 21:41   #4
howy
Forenbewohner
 
Benutzerbild von howy
 
Registriert seit: 25.09.2001
Ort: Luxemburg
Beiträge: 7.499
Standard

Nachtrag:
gleiches gilt wenn der Verkäufer nachzuweisen ist, dass er wusste, dass der Schläger nicht dem Pro gehörte.
howy ist offline   Mit Zitat antworten
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